Als ordentliche Immobilienverwaltung (Immobilienverwalter) sind wir zur Vornahme all jener Handlungen berechtigt und verpflichtet, die sich im Zuge einer ordnungsgemäßen Verwaltung an den gemeinsamen Teilen und Anlagen einer Liegenschaft ergeben.
Immobilienverwaltung
Leistungsumfang der Immobilienverwaltung
- die Vertretung der Eigentümer in allen Hausangelegenheiten vor sämtlichen Gericht- und Verwaltungsbehörden sowie vor den Finanzämtern,
- die periodische Überprüfung des Bauzustandes des Objektes
- das Setzen aller Maßnahmen zur Behebung plötzlich auftretender oder ernster Schäden des Hauses
- die Vorschreibung und Einhebung aller im Zuge der Verwaltungstätigkeit anfallenden Beträge, wie beispielsweise Betriebs- und Heizkosten, Darlehensbeträge, Reparaturraten, Mietzinse aus Vermietung von Gemeinschaftsanlagen etc., in monatlichen Raten, bzw. Akontierungen.
- das Bezahlen von Rechnungen, nach ordentlicher Prüfung, namens der Eigentümer, sowie das Aufbewahren der entsprechenden Belege.
- das bestmögliche Veranlagen der Rücklage auf einem Sparbuch, oder einem ebenso fruchtbringenden Sparkonto, und die Gutschrift der daraus resultierenden Zinsen in den jeweiligen Jahresabrechnungen der Eigentümer.
- das Schließen und Auflösen von Werkverträgen
- das Eröffnen oder Schließen eines gesonderten Kontos im Namen der Eigentümergemeinschaft
- das Erteilen von Aufträgen zur Durchführung von notwendigen Erhaltungsmaßnahmen, sowie, nach Beschluss der Eigentümergemeinschaft, von Verbesserungsarbeiten.
- das angemessene Versichern des Gebäudes gegen Feuer, Glasbruch, Sturm- und Leitungswasserschäden (einschließlich Korrosionsschäden), sowie gegen Haftpflichtschäden und das, objektspezifisch nützliche, Versichern von Gebäudeteilen oder Objektausstattungen (wie z.B. Glasfassaden, Maschinen u. dgl.).
- Erstellung der Betriebskostenabrechnung, bis spätestens bis 30. Juni eines jeden Jahres über das vorausgegangene Kalenderjahr (bzw. Abrechnungsjahr)
- Vorausschau gem. § 20 (2) WEG, in der die in absehbarer Zeit notwendigen Erhaltungsarbeiten und die in Aussicht genommenen Verbesserungsarbeiten dokumentiert sind.
- Abhaltung von Eigentümerversammlungen